Mauthausen

Aufsichtsrat für Bundesanstalt KZ-Gedenkstätte Mauthausen / Mauthausen Memorial bestellt

10.11.2016

Mit 1. Jänner 2017 gehen die Ausgestaltung und die Erhaltung der KZ-Gedenkstätte Mauthausen in die neu eingerichtete Bundesanstalt KZ-Gedenkstätte Mauthausen / Mauthausen Memorial über. Am 10. November 2016 übernahmen 15 Mitglieder des Kuratoriums ihre ehrenamtliche Aufsichtsratsfunktion.

Aufsichtsrat für Bundesanstalt KZ-Gedenkstätte Mauthausen / Mauthausen Memorial bestellt
(Foto: BM.I / Gerd Pachauer)

"Wie Österreich im Ausland gesehen wird, hängt auch sehr davon ab, wie es mit seiner Geschichte umgeht", sagte Sektionschef Hermann Feiner, Leiter der Sektion IV im Innenministerium, am 10. November 2016 im Innenministerium bei der Übergabe der Dekrete an die Mitglieder des Mauthausen-Memorial-Kuratoriums. Feiner ist Mitglied dieses Gremiums und wurde dessen Vorsitzender. Das Kuratorium hat eine Aufsichtsratsfunktion für die neu gegründete Bundesanstalt "KZ-Gedenkstätte Mauthausen/Mauthausen Memorial". Es ist nicht nur für die wirtschaftliche Aufsicht über die Geschäftsführung verantwortlich. Es hat auch inhaltliche Aufgaben zu erledigen. Die Mitglieder des Kuratoriums wirken beispielsweise an der Erstellung eines "langfristigen Gedenkstättenkonzepts" mit.

"Unser Ziel ist es, das Mauthausen Memorial in die Mitte der Gesellschaft zu rücken", sagte Hermann Feiner, in dessen Zuständigkeit die Gedenkstätte Mauthausen bisher fiel. Es sei auf drei Pfeilern aufgebaut: auf einem pädagogischen, archivarischen und einen administrativen. Für den pädagogischen Pfeiler sei es gelungen, einen Vermittlerdienst von etwa 100 Personen zu gewinnen. "Zeitzeugen sterben leider aus", sagte Feiner. Daher brauche es Menschen, die in der Lage seien, das überlieferte Wissen pädagogisch weiterzugeben. Mit dem 2013 eröffneten "Raum der Namen" wurde eine Dauerausstellung eingerichtet, in der 83.000 Menschen ihre Namen zurückbekamen. In der Archivarbeit sei es gelungen, sich mit anderen Gedenkstätten zu vernetzen. "Im administrativen Pfeiler geht es uns darum, die Gedenkstätte als Friedhof, als Ort des Gedenkens zu erhalten", betont der Sektionschef.

Feiner erarbeitete das Grundkonzept mit Abteilungsleiterin DDr. Barbara Glück und Mag. Jochen Wollner. "Uns ist es daher wichtig, dass wir diese Arbeit auch noch in den kommenden fünf Jahren fortführen dürfen", erklärte Sektionschef Feiner.

Gedenkstättengesetz

Mit 1. Jänner 2017 wird die Bundesanstalt "KZ-Gedenkstätte Mauthausen/Mauthausen Memorial" errichtet. Sie ist als "Anstalt öffentlichen Rechts" im Gedenkstättengesetz (GStG) verankert und hat im Wesentlichen die Aufgabe, das Gedenken an die Greul der Nazis im ehemaligen Konzentrationslager Mauthausen und seiner Nebenlager zu erhalten. Geleitet wird die Bundesanstalt von einer Geschäftsführerin oder einem Geschäftsführer und deren/dessen Stellvertreter. Finanziert wird das Mauthausen Memorial im Wesentlichen aus Zuwendungen des Innenministeriums. Die Bundesanstalt ist nicht auf Gewinn ausgerichtet.

"Als die österreichische Bundesregierung am 20. Juni 1947 das Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers übernommen hat, hat sie sich dazu verpflichtet, die Gebäude dort als Denkmal zu erhalten", sagte Sektionschef Dr. Franz Einzinger, Leiter der Sektion I (Präsidium), "Mit dem Inkrafttreten der neuen Struktur im Gedenkstättengesetz am 1. Jänner 2017 wird diese völkerrechtliche Verpflichtung erstmals auf eine breite Basis gestellt." Das spiegle sich vor allem in der Zusammensetzung des Kuratoriums wider: Es besteht aus Vertretern verschiedener Ministerien, privater Organisationen und Interessensvertretern.
Organe der Bundesanstalt "Mauthausen Memorial" sind der Geschäftsführer, das Kuratorium, ein wissenschaftlicher und ein internationaler Beirat. Der Geschäftsführer führt die Bezeichnung "Direktorin" bzw. "Direktor".

Für das Kuratorium sind 15 Mitglieder zu bestellen. Sie arbeiten ehrenamtlich. Ihre Funktionsdauer beträgt fünf Jahre. Der Innenminister ernennt aus dem Kreis des Kuratoriums einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Das Kuratorium hat unter anderem ein Anhörungsrecht bei der Bestellung des Geschäftsführers, es genehmigt den Vorhabensbericht (Haushaltsplan) und bestellt unter anderem die Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und die Mitglieder der Beiräte.

Vier Mitglieder aus dem Innenministerium

Das Innenministerium nimmt vier der 15 Kuratoriumsplätze ein. "An der Besetzung des Kuratoriums sieht man, wie wichtig das Mauthausen Memorial dem Staat und seinen Einrichtungen ist", betonte Sektionschef Hermann Feiner. Die oberösterreichische Landesregierung entsendet den Landtagspräsidenten Viktor Sigl, das Bundeskanzleramt wird von Sektionschefin Mag. Nicole Bayer vertreten sein; das Außenministerium von Botschafter Dr. Helmut Tichy, dem Leiter des Völkerrechtsbüros; das Bildungsministerium von Sektionschef Kurt Nekula, MA; das Wissenschafts-, Forschungs- und Wirtschaftsministerium entsendet Sektionschefin Mag. Elisabeth Udolf-Strobl und Mag. Dr. Gerhard Baumgartner; das Finanzministerium wird von Abteilungsleiterin Dr. Monika Hutter vertreten sein; das Mauthausen Komitee Österreich von dessen Vorsitzendem Willi Mernyi; das Comité International de Mauthausen von dessen Präsidenten Prof. Guy Dockendorf, die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst vom früheren Vorsitzenden Fritz Neugebauer und der Betriebsrat vom Zentralausschussvorsitzenden Anton Schuh.

Das Innenministerium entsendet für die ersten fünf Jahre neben Sektionschef Hermann Feiner den Leiter der Gruppe B in der Sektion I, Dr. Wilhelm Sandrisser, den Leiter der Abteilung Kunst und Kultur im Amt der niederösterreichischen Landesregierung, Mag. Hermann Dikowitsch, und Dr. Paul Frey, kaufmännischer Geschäftsführer des KHM-Museumsverbands.