Mauthausen

Juristische Verfolgung der Täter

Aussage des Mauthausen-Überlebenden Francisco Boix vor dem Internationalen Militärtribunal in Nürnberg, 1946 (Foto: US National Archives and Records Administration)Aussage des Mauthausen-Überlebenden Francisco Boix vor dem Internationalen Militärtribunal in Nürnberg, 1946 (Foto: US National Archives and Records Administration)Bereits wenige Tage nach der Befreiung des Konzentrationslagers Mauthausen begann eine Untersuchungskommission der US Army Beweise für Kriegsverbrecherprozesse zu sammeln. Viele dieser Beweismittel hatten KZ-Häftlinge trotz drohendem Todesurteil vor der Vernichtung gerettet. Aus dem Lager geschmuggelte Fotos, Dokumente der Lager-SS sowie noch vor Ort aufgenommene Aussagen mit Augenzeuginnen und Augenzeugen der Verbrechen waren die Grundlage dafür, dass SS-Angehörige und auch einzelne Funktionshäftlinge für ihre Taten verurteilt werden konnten.

Von 29. März bis 13. Mai 1946 fand in Dachau der größte Prozess wegen im KZ Mauthausen begangener Verbrechen statt. Im sogenannten Main Case bzw. Parent Case, benannt nach dem nach alphabetischer Ordnung Ersten unter den Angeklagten, „United States vs. Hans Altfuldisch et al.“, wurden 61 Angeklagte verurteilt. Diesem Hauptprozess sollten weitere 61 Prozesse zum selben Tatkomplex folgen. Die Auswahl der Angeklagten sollte einen Querschnitt der Täter repräsentieren: So waren nicht nur vom SS-Schützen bis zum SS-Sturmbannführer sämtliche SS-Ränge vertreten, sondern auch zivile Arbeiter und Funktionshäftlinge.

Der ehemalige Standortarzt Eduard Krebsbach (links) vor dem Dachauer Militärgericht, 1946 (Foto: US National Archives and Records Administration)Der ehemalige Standortarzt Eduard Krebsbach (links) vor dem Dachauer Militärgericht, 1946 (Foto: US National Archives and Records Administration)Von den 61 Angeklagten des Hauptprozesses wurden 58 zum Tode verurteilt, bei 49 Angeklagten wurde das Urteil vollstreckt. Bei den an den Hauptprozess anknüpfenden Nachfolgeprozessen, die im Frühjahr 1947 begannen, fielen die Urteile wesentlich milder aus. Von den 306 Personen, gegen die man Anklage erhob, wurden 37 hingerichtet. Die Übrigen wurden zu teils hohen Haftstrafen verurteilt, jedoch bereits in den frühen 1950er Jahren auf Bewährung entlassen.

Auch die anderen Besatzungsmächte führten vereinzelt Prozesse wegen im KZ-Komplex Mauthausen/Gusen verübten Verbrechen. Während die Sowjetmacht hauptsächlich Personen wegen deren Beteiligung an der „Mühlviertler Hasenjagd“ anklagte, fand in der britischen Zone ein Prozess gegen Personal des KZ-Außenlagers am Loibl-Pass statt, der mit zwei Todesurteilen endete. Auch in der französischen Zone gab es diesbezügliche Verurteilungen, davon mindestens ein Todesurteil.

Zeitgleich zu den alliierten Verfahren fanden in Österreich zwischen 1945 und 1955 Tausende von Sondergerichten durchgeführte Prozesse statt, die sogenannten Volksgerichtsprozesse. Das einzige von einem Volksgericht gefällte Todesurteil wegen Verbrechen im Zusammenhang mit dem KZ Mauthausen/Gusen betraf einen ehemaligen Häftling. Von den zu Haftstrafen verurteilten ehemaligen SS-Angehörigen befanden sich spätestens im Jahr 1955 alle wieder auf freiem Fuß. Nach 1955 sank die Zahl der österreichischen Verfahren gegen NS-Täter massiv. Am 12. Februar 1975 endete der letzte österreichische Prozess gegen einen ehemaligen SS-Mann, Johann Gogl, wegen Verbrechen in den Konzentrationslagern Mauthausen und Ebensee mit einem Freispruch.

Während in Österreich nach Abzug der alliierten Mächte kaum noch Prozesse gegen NS-Kriegsverbrecher geführt wurden, gab es in der BRD sowie der DDR eine beträchtliche Anzahl an Verurteilungen. Bis in die 1990er Jahre wurden 25 Personen im Zusammenhang mit dem KZ-Komplex Mauthausen/Gusen in teils aufwändigen Verfahren verurteilt. Unter ihnen befanden sich der Lagerführer des KZ Gusen Karl Chmielewski, der Leiter der Politischen Abteilung im KZ Mauthausen Karl Schulz sowie der Kommandoführer des Krematoriums Martin Roth.