Mauthausen

KZ-Gedenkstätte Mauthausen ab 1. Jänner 2017

01.08.2016

KZ-Gedenkstätte Mauthausen ab 1. Jänner 2017
(Foto: KZ-Gedenkstätte Mauthausen)

Mit Errichtung der Bundesanstalt KZ-Gedenkstätte Mauthausen/Mauthausen Memorial am 1. Jänner 2017 soll nunmehr eine effiziente, inhaltlich autonome, unbürokratische und international vergleichbare Einrichtung etabliert werden. Als gesetzliche Grundlage dient das „Bundesgesetz über die Errichtung der Bundesanstalt „KZ-Gedenkstätte Mauthausen/Mauthausen Memorial (Gedenkstättengesetz GStG)“.

Ein wesentliches Ziel dieses Reorganisationsprozesses ist die gesetzliche Verankerung der Aufgaben der KZ-Gedenkstätte Mauthausen, um auch zukünftig die Anforderungen eines zeitgemäßen Gedenk-, Erinnerungs-, und Bildungsorts, erfüllen zu können.

Die KZ-Gedenkstätte Mauthausen wird somit auch im Rahmen ihrer neuen Organisationsform dazu beitragen, das Wissen über die nationalsozialistischen Massenverbrechen und deren Opfer im ehemaligen Konzentrationslager Mauthausen, im ehemaligen KZ Gusen sowie in allen Außenlagern im öffentlichen Gedächtnis zu bewahren. Sie soll die gesellschaftliche Reflexion über deren Ursachen und Folgen fördern, sowie über Bezüge zu Phänomenen wie Rassismus, Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit oder Völkermord aufklären und diesen entgegentreten.

Der notwendige Gesetzwerdungsprozess wurde im Sommer 2016 erfolgreich abgeschlossen. Das Gesetz wird am 1. Jänner 2017 in Kraft treten.

Bundesgesetz zum Download

Anlage 1

Anlage 2