Mauthausen

Neuorganisation der KZ-Gedenkstätte Mauthausen zu eigenständiger Bundesanstalt - Beginn des parlamentarischen Begutachtungsprozesses des dafür notwendigen Gedenkstättengesetz (GStG.)

09.03.2016

Neuorganisation der KZ-Gedenkstätte Mauthausen zu eigenständiger Bundesanstalt - Beginn des parlamentarischen Begutachtungsprozesses des dafür notwendigen Gedenkstättengesetz (GStG.)
(Foto: KZ-Gedenkstätte Mauthausen / Ralf Lechner)

Der für die Überführung der Organisationsstruktur der Gedenkstätte in eine  Bundesanstalt  notwendige Gesetzesentwurf, der im März 2015 erstmals  öffentlich präsentiert wurde wird nun nach einer Abstimmungsphase zur Begutachtung dem Parlament übergeben.

Mit dem geplanten Gesetz sollen erstmals in der Geschichte die Verantwortung der Republik Österreich detailliert gesetzlich festgeschrieben und die Ziele und Aufgaben der KZ-Gedenkstätte entsprechend verankert werden. Die geplante Bundesanstalt als neue Organisationsform der KZ-Gedenkstätte Mauthausen soll dazu beitragen, das Wissen über die nationalsozialistischen Massenverbrechen im ehemaligen Konzentrationslager Mauthausen, im Zweiglager KZ-Gusen sowie in allen Außenlagern im öffentlichen Gedächtnis zu verankern und zu bewahren, die gesellschaftliche Reflexion über deren Ursachen und Folgen zu fördern, sowie über Bezüge zu Phänomenen wie Rassismus, Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit oder Völkermord aufzuklären und diesen entgegenzutreten.

Der sechs wöchige Begutachtungsvorgang soll neben den im Parlament vertretenen Parteien der interessierten gesellschaftlichen Öffentlichkeit die  Möglichkeit bieten sich durch Stellungnahmen am Gesetzwerdungsprozess zu beteiligen.